Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2017 wurde am 27.10.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Wert bleibt mit 1,1 Prozent unverändert.
Kassenindividuelle Zusatzbeiträge bleiben davon unberührt, da sie durch jede Krankenkasse selbst in ihrer Satzung zu regeln sind.
Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit - bmg.de.