Consulting GmbH
Dürrweitzschen
Obstland-Straße 48
04668 Grimma
Telefon: (03 43 86) 502 0
Die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DSRV) nimmt im Rahmen der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) Sendungen an.
Während der nächsten Wartungsarbeitenam 21.06.2025 können in der Zeit von ca. 8:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr keine euBP-Daten angenommen werden. Die Verarbeitung und Nachverarbeitung bereits eingegangener Sendungen wird am 20.06.2025 um ca. 19:30 Uhr gestoppt und am 23.06.2025 um ca. 7:00 Uhr wieder gestartet.
Beenden Auszubildende das Berufsausbildungsverhältnis untermonatig und wechseln in ein Beschäftigungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber, besteht die Möglichkeit, als Ende der Berufsausbildung den letzten Tag des Monats, in dem die Ausbildung endet, zu melden.
In dem Fall ist es erst im Folgemonat notwendig, die Umschlüsselung vom Personengruppenschlüssel (PGS) 102 bzw. 121 auf PGS 101 vorzunehmen. Ein Personalnummernwechsel ist daher nicht notwendig.
Quelle: Gesetzte im Internet.
Die informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) teilt mit, dass über Pfingsten alle Server an einen neuen Standort umziehen. Die Systeme werden deshalb am Freitag, den 06. Juni 2025 ab ca. 12:00 Uhr heruntergefahren und sind bis einschließlich 09. Juni 2025 nicht erreichbar. In diesem Zeitraum können keine manuelle und automatische Stammdaten-Updates durchgeführt und keine neuen Zertifikate beim ITSG-Trustcenter beantragt und abgeholt werden.
Ab Dienstag, den 10. Juni 2025 sollen alle Anwendungen wieder zur Verfügung stehen.
Es wird empfohlen, Meldungen vor oder nach den Wartungsarbeiten zu versenden!
Ab 01.06.2025 besteht für Arbeitnehmerinner, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche (SSW) erleiden, ein gestaffeltes Beschäftigungsverbot. Dieses umfasst 2 Wochen ab der 13. SSW 6 Wochen, ab der 17. SSW bzw. 8 Wochen ab der 20. SSW, sofern sie sich nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt. In diesem Zeitraum wird Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse und durch den Arbeitgeber ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld geleistet.
Quelle: Bundesgesetzblatt
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Durchdachte Lösungen sind die besten