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Consulting GmbH
Dürrweitzschen
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Beenden Auszubildende das Berufsausbildungsverhältnis untermonatig und wechseln in ein Beschäftigungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber, kann als Ende der Berufsausbildung der letzte Tag des Monats gemeldet werden, in dem die Ausbildung endet.
Dadurch muss die Umschlüsselung vom Personengruppenschlüssel (PGS) 102 bzw. 121 auf PGS 101 erst im Folgemonat vorgenommen werden und ein Personalnummernwechsel ist nicht notwendig.
Quelle: Gesetzte im Internet.
Ab 1. August 2016 steigt der Mindestlohn für Beschäftigte im Elektrohandwerk von 9,35 Euro auf 9,85 Euro (Ost) und von 10,10 Euro auf 10,35 Euro (West).
Ab Januar 2017 wird der Mindestlohn in dieser Branche nochmals angehoben (10,40 Euro Ost/10,65 Euro West). Das Bundeskabinett hat die Erklärung zur Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages im Elektrohandwerk zur Kenntnis genommen.
Quelle und weitere Informationen: Online-Auftritt der Bundesregierung - bundesregierung.de.
Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2017 von brutto 8,50 Euro je Stunde auf brutto 8,84 Euro steigen. Das hat die Mindestlohn-Kommission der Bundesregierung vorgeschlagen.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will den Beschluss der Bundesregierung vorlegen, damit er als Rechtsverordnung ab dem 1. Januar 2017 verbindlich werden kann.
Quelle und weitere Informationen: Online-Auftritt der Bundesregierung - bundesregierung.de.