Ab 01.07.2023 gelten bei der Kurzarbeit die Voraussetzungen wie vor der Pandemie. Es müssen somit wieder mindestens ein Drittel der Beschäftigten im Betrieb betroffen sein. Leiharbeiter werden nicht mehr unterstützt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Geschäftsstelle der Bundesagentur für Arbeit.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit