Software as a Service (SaaS) – Vertrag

  1. Vertragsgegenstand

    1. Der Anbieter (HSC Hard- Software Consulting GmbH) erbringt für seine Kunden SaaS‑Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich betriebswirtschaftlicher Software.
    2. Gegenstand des Vertrages ist:
      • die Überlassung von Software des Anbieters zur Nutzung über das Internet und
      • die Speicherung von Daten des Kunden (Data-Hosting)
    3. Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem unter § 2 Abs. 2 definierten Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden sind nicht Leistungsgegenstand.
  2. Softwareüberlassung

    1. Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die vereinbarte Softwarelösung in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Anbieter die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
    2. Übergabepunkt für die Software ist der Punkt, an dem die Daten das Rechenzentrum verlassen.
    3. Nach Weiterentwicklung ergibt sich der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software aus der Leistungsbeschreibung auf der Internetseite des Anbieters unter: www.hsc-software.de.
    4. Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch Updates und Upgrades verbessern.
  3. Nutzungsrechte an der Software

    1. Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag angeführte Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
    2. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen und bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o. Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
    3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden daher ausdrücklich nicht gestattet.
    4. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software ausgeschlossen ist.
  4. Data-Hosting

    1. Der Anbieter überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig verständigen und im Falle der Bestellung weiteren Speicherplatzes diesen ehest möglich zur Verfügung stellen. Sollte der Speicherplatz ausgeschöpft sein, werden keine weiteren Daten mehr gespeichert.
    2. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
    3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen!
    4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
    5. Der Anbieter ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie Firewalls installieren.
    6. Der Kunde bleibt in jedem Fall alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Anbieter jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Anbieters besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
  5. Support & Kundendienst

    1. Der Anbieter wird Anfragen (per E-Mail oder telefonisch) des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren SaaS‑Dienste innerhalb der auf der Internetseite www.hsc-software.de/kontakt veröffentlichten Geschäftszeiten schnellstmöglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder schriftlich beantworten.
  6. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

    1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS‑Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Geplante und angekündigte Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfallzeiten. Der Anbieter wird sich bemühen, Wartungsarbeiten mindestens 7 Tage vor deren Beginn anzukündigen.
    2. Der Anbieter bemüht sich, eine hohe Verfügbarkeit der Leistungsgegenstände zu gewährleisten. Ein konkreter Anspruch auf eine Mindestverfügbarkeit besteht jedoch nicht.
  7. Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.
    2. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS‑Dienste erforderlichen Daten und Informationen - unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung - verantwortlich.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
  8. Entgelt

    1. Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.
    2. Der Anbieter wird dem Kunden eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden.
    3. Der Anbieter ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar ist. Voraussetzung und Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit der Software geändert werden. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.
  9. Gewährleistung/Haftung

    1. Der Anbieter leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungsgegenstände und dafür, dass der Nutzung der Leistungsgegenstände im vertraglichen Umfang durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.
    2. Der Anbieter überlässt bei Sachmängeln nach seiner Wahl dem Kunden entweder einen neuen, mangelfreien Leistungsgegenstand oder beseitigt den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn der Anbieter dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden (Workaround).
      Bei Rechtsmängeln verschafft der Anbieter nach seiner Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den Leistungsgegenständen oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Leistungsgegenständen.
      Der Anbieter ist berechtigt, die Mangelbeseitigung davon abhängig zu machen, dass der Kunde mit der Zahlung seiner Miete nicht in Verzug ist.
    3. Angaben zu Eigenschaften der Leistungsgegenstände, technische Daten und Spezifikationen im Angebot oder den Leistungsbeschreibungen sowie sonstigen vertragsrelevanten Dokumenten dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Leistung. Sie sind nicht als Garantie (oder zugesicherte Eigenschaft) im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen. Garantieversprechen werden vom Anbieter nicht abgegeben.
    4. Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    5. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
    6. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.
  10. Höhere Gewalt

    1. Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, soweit die Leistungsstörung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
    2. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. Zu diesen zählen insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder die unverschuldete Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur.
    3. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
  11. Laufzeit/Kündigung/Auflösung

    1. Das Vertragsverhältnis beginnt, sobald der Anbieter die Aktivierung durchführt und in Textform bestätigt. Der SaaS-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden.
    2. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere vor, wenn
      • eine Partei wiederholt gegen vertragswesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt; zu den vertragswesentlichen Pflichten zählt insbesondere die fristgerechte Zahlung der Gebühren.
      • eine Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine deliktische Handlung begeht;
      • eine Partei den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise einstellt, und die unmittelbare Fortsetzung des Vertrages nicht durch einen Rechtsnachfolger gesichert ist.
    3. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
    4. Mit der Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, enden die vertraglichen Nutzungsrechte des Kunden.
    5. Der Kunde kann dieser bis zu einem Monat nach Beendigung des Vertrages die Herausgabe der gespeicherten Daten in einem gängigen digitalen Format vom Anbieter verlangen. Nach Ablauf der Monatsfrist werden alle Daten ohne weitere Vorankündigung endgültig gelöscht.
  12. Datenschutz/Geheimhaltung

    1. Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten.
  13. Sonstiges

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
    2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.
    3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

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