In der Sitzung des Bundeskabinetts vom 24.06.2024 wurde beschlossen, dass der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2024 angepasst werden. Hierzu wurde inzwischen der Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Die Berücksichtigung der erhöhten Freibeträge soll voraussichtlich mit der Abrechnung Dezember 2024 erfolgen.
Quelle: Bundesfinanzministerium