Ab 01.07.2019 sind auch Kleinstzahlstellen verpflichtet, am Zahlstellenmeldeverfahren teilzunehmen. Somit sind Sie bereits ab dem ersten Versorgungsbezug verpflichtet, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei den Versorgungsbezugsempfängern einzubehalten und an die entsprechende Krankenkasse weiterzuleiten. Auch in diesem Verfahren werden verschiedene Meldungen erzeugt (Bewilligung/Beginn, Änderungen, Ende, Bestandsmeldungen etc.).
HSC-LohnPlus hat hierfür ein gesondertes Modul entwickelt. Wenden Sie sich bitte bei Bedarf an den Support/Händler, zwecks Erweiterung Ihrer bestehenden Lizenz.
Bei Bestellung des neuen Moduls Zahlstellenmeldeverfahren bis 31.Juli 2019 gewähren wir einen Einführungsrabatt in Höhe von 10 Prozent auf den Kaufpreis!