Consulting GmbH
Dürrweitzschen
Obstland-Straße 48
04668 Grimma
Telefon: (03 43 86) 502 0
Spätestens ab 09.10.2025 müssen alle Banken wegen einer europäischen Richtlinie prüfen, ob der Empfängername in der Überweisung genau dem Namen entspricht, der bei der IBAN hinterlegt ist. Dadurch sollen Fehlüberweisungen verhindert werden.
Ansprechpartner zu sämtlichen Fragen für das Abgleichverfahren "Verification of Payee" (VoP) ist Ihre Hausbank!
Bitte beachten Sie,
dass der Abgleich der Daten ausschließlich durch die Banken erfolgt. Entgeltabrechnungsprogramme können diesen nicht eigenständig ausführen, da kein eigener Zugriff auf die Validierungsdienste der Banken besteht.
Wir können nur empfehlen, sich Bankdaten inklusive Namen des Kontoinhabers nochmals bestätigen zu lassen und darauf hinzuweisen, dass alle künftigen (Namens-)Änderungen mitgeteilt werden müssen.
Die Bundeszentrale für Steuern (BZSt) informiert darüber, dass in der Zeit seit 21.07.2025 bis 25.07.2025 der Service für das DaBPV nicht erreichbar ist und es somit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Bearbeitung der bis zum 25.07.2025 aufgelaufenden Rückstände bis Mitte August dauern wird.
Am 18.07.2025 wurde das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" im Bundesgesetzblatt verkündet.
Darin wird unter anderem die Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen angehoben. Für reine Elektrofahrzeuge ist ein Viertel des Bruttolistenpreises anzusetzen, sofern dieses Fahrzeug nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2031angeschafft und der Bruttolistenpreis von 100.000 Euro nicht überschritten wird.
Beenden Auszubildende das Berufsausbildungsverhältnis untermonatig und wechseln in ein Beschäftigungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber, besteht die Möglichkeit, als Ende der Berufsausbildung den letzten Tag des Monats, in dem die Ausbildung endet, zu melden.
In dem Fall ist es erst im Folgemonat notwendig, die Umschlüsselung vom Personengruppenschlüssel (PGS) 102 bzw. 121 auf PGS 101 vorzunehmen. Ein Personalnummernwechsel ist daher nicht notwendig.
Quelle: Gesetzte im Internet.
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Durchdachte Lösungen sind die besten