Spätestens ab 09.10.2025 müssen alle Banken wegen einer europäischen Richtlinie prüfen, ob der Empfängername in der Überweisung genau dem Namen entspricht, der bei der IBAN hinterlegt ist. Dadurch sollen Fehlüberweisungen verhindert werden.
Ansprechpartner zu sämtlichen Fragen für das Abgleichverfahren "Verification of Payee" (VoP) ist Ihre Hausbank!
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr Bankprogramm auf dem aktuellsten Stand ist.
- Prüfen Sie, ob Angaben zu Konteninhabern vollständig und korrekt sind. Typische Fehler sind abgekürzte Firmennamen, fehlende Rechtsform, Tippfehler, Sonderzeichen oder bei Privatkonten falsche Namen (wegen Heirat oder falsche Schreibweise).
- Der Name-IBAN-Abgleich ist verpflichtend und darf von der Bank nicht eigenmächtig unterbunden werden.
- Bei Abweichungen kommt es zu Warnungen oder sogar Ablehnungen der Überweisung im entsprechenden Bankprogramm. Besonders bei SEPA-Sammelüberweisungen können Probleme auftreten, denn hier reicht eine Zahlung mit ungenauem Empfängernamen und die gesamte Datei wird blockiert. Es wird von Seiten der Bank nicht zwingend kommuniziert, welcher Überweisungssatz ausschlaggebend ist
- Banken bieten an, dass die Überweisung trotz Abweichungen durchgeführt werden. Eine entsprechende Mitteilung erhalten Sie in den Bankprogrammen beim Einlesen der SEPA-Datei.
- Wenn Sie die Durchführung der Überweisung trotzdem wünschen, muss dies von Ihnen bestätigt werden.
- Für Überweisungen, die ohne Übereinstimmung von Ihnen freigegeben werden, tragen generell Sie das Risiko, wenn Gelder nicht an den richtigen Empfänger geleistet werden.
- Die Bank haftet nur, wenn der Abgleich vorher ergeben hat, dass Name und IBAN zusammenpassen.
Bitte beachten Sie,
dass der Abgleich der Daten ausschließlich durch die Banken erfolgt. Entgeltabrechnungsprogramme können diesen nicht eigenständig ausführen, da kein eigener Zugriff auf die Validierungsdienste der Banken besteht.
Wir können nur empfehlen, sich Bankdaten inklusive Namen des Kontoinhabers nochmals bestätigen zu lassen und darauf hinzuweisen, dass alle künftigen (Namens-)Änderungen mitgeteilt werden müssen.