Rückwirkend zum 01.01.2017 wird die Obergrenze zur vierteljährlichen Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen von 4.000 auf 5.000 Euro angehoben (§ 41a Absatz 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG). Damit ist das Kalendervierteljahr der Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 1.080 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro betragen hat.
Quelle und weitere Informationen: Bundesanzeiger Verlag - bgbl.de