Die Entschädigungsleistungen für erwerbstätige Sorgeberechtigte ist über den 31.03.2021 hinaus verlängert worden. Sie ist immer dann vorgesehen, wenn der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Bedeutung festgestellt hat. Die Zahlung der Entschädigung für erwerbstätige Sorgeberechtigte übernimmt der Arbeitgeber für 10 bzw. 20 Wochen pro Jahr.
Die Erstattung von Entschädigungsleistung durch die zuständige Behörde muss innerhalb von zwei Jahren beantragt werden.