Der Anspruch auf Kinderkrankentage für das Jahr 2021 ist rückwirkend zum 18.01.2021 erneut ausgeweitet worden.
Elternteile, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können im Jahr 2021 je gesetzlich krankenversichertem Kind 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 60 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.
Quelle: Onlineauftritt der Bundesregierung und das Bundesgesetzblatt