Das Steuerentlastungsgesetz 2022 ist am 27.05.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Durch die Anhebung des Grundfreibetrages und des Pauschbetrags rückwirkend zum Januar 2022 sind entsprechende Korrekturen der ursprünglichen Abrechnungen durchzuführen.
Quelle: Bundesgesetzblatt
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