Auf Grund technischer Probleme können noch nicht alle Ärzte an dem elektronischen Verfahren teilnehmen. Deshalb ist ein Abruf der eAU erst ab Januar 2023 für Arbeitgeber verpflichtend.
Quelle: Bundesgesetzblatt
Auf Grund technischer Probleme können noch nicht alle Ärzte an dem elektronischen Verfahren teilnehmen. Deshalb ist ein Abruf der eAU erst ab Januar 2023 für Arbeitgeber verpflichtend.
Quelle: Bundesgesetzblatt