Die Finanzverwaltung hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 angepasst.
In diesen werden die mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossenen Anhebungen des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 Euro berücksichtigt.
Die neuen Programmablaufpläne sind ab 1.4.2023 anzuwenden. Der bisherige Lohnsteuerabzug 2023 ist entsprechend zu korrigieren, sofern die Korrektur wirtschaftlich zumutbar ist.
Quelle: Bundesfinanzministerium