Seit dem 1. Januar 2022 müssen begleitende Entgeltunterlagen (beispielsweise Unterlagen zur Staatsangehörigkeit, zur Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit, Entsendung, Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse) in elektronischer Form vorliegen.
Arbeitgeber können sich - entsprechend der Regelung zur Befreiung von der elektronischen Betriebsprüfung - bis zum 31. Dezember 2026 von der Führung elektronischer Unterlagen auf Antrag bei dem für sie zuständigen Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen. Der Antrag kann formlos erfolgen. Eine Antragsfrist ist nicht vorgesehen, sodass ein Antrag auch noch vor der nächsten Betriebsprüfung erfolgen kann. Wird eine Befreiung erteilt, sind die Unterlagen spätestens ab dem 1. Januar 2027 elektronisch zu führen.
Quelle: Techniker Krankenkasse