Höherer Mindestlohn im Gerüstbauhandwerk

Für die Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk gilt ab 1. Mai 2017 ein höherer Mindestlohn von 11,00 Euro. Er gilt ebenfalls für Beschäftigte, die aus dem Ausland entsendet werden.

Quelle und weitere Informationen: Online-Auftritt der Bundesregierung - bundesregierung.de.

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