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Consulting GmbH
Dürrweitzschen
Obstland-Straße 48
04668 Grimma
Telefon: (03 43 86) 502 0
Das neue elektronische Lohnnachweisverfahren wurde bereits mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) beschlossen und erweitert das DEÜV-Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Ab 2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren durch das elektronische Verfahren abgelöst.
Für die Meldejahre 2016 und 2017 werden beide Verfahren parallel durchgeführt.
Quelle und weitere Informationen samt Erläuterungsfilm: DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2017 wurde am 27.10.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Wert bleibt mit 1,1 Prozent unverändert.
Kassenindividuelle Zusatzbeiträge bleiben davon unberührt, da sie durch jede Krankenkasse selbst in ihrer Satzung zu regeln sind.
Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit - bmg.de.
Wie bereits im Januar 2016 berichtet, hat die HSC Hard- und Software Consulting GmbH an der Veröffentlichung eines neuen Ratgebers zur Nutzung der Buchhaltung für die optimale Betriebsführung im DLG-Ausschuss für Wirtschaftsberatung und Rechnungswesen mitgewirkt.
Der Praxisratgeber wurde nun veröffentlicht und kann zum Preis von 29,95 € beim DLG-Verlag erworben werden.
Ziel des Ratgebers ist es, Unternehmen und auch Beratern einen umfassenden Überblick über die Auswertungsmöglichkeiten der führenden Buchführungssysteme in der Landwirtschaft zu vermitteln.
Der allgemeine Teil des Buches informiert über den grundsätzlichen Aufbau und die Struktur von Auswertungen sowie relevanter Kennzahlen. Im nachfolgenden Teil stellen die 6 führenden Softwarehäuser der Landwirtschaft ihre Auswertungen mit kurzen Erläuterungen und Beispielen dar.
Der zweite Tag der Zukunft Personal in Köln unter dem Motto "Arbeiten 4.0 - The Employee Experience" hat begonnen. Bis einschließlich morgen finden Sie uns in Halle 3.2 am Stand D34.
Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von unserem 20-prozentigen Messerabatt.
Detailinformationen zur Zukunft Personal erhalten Sie unter: zukunft-personal.de.
Der steuerliche Grundfreibetrag soll bis 2018 in zwei Schritten steigen. Das sieht ein entsprechender Gesetzesentwurf vor. Der Grundfreibetrag soll im Jahr 2017 von aktuell 8652,00 € um 168,00 € auf 8820,00 € und ab 2018 um weitere 180,00 € auf dann 9000,00 € angehoben werden.
Außerdem soll der Kinderfreibetrag auf 4716,00 € (2017) bzw. 4788,00 € (2018) steigen und das monatliche Kindergeld um jeweils 2,00 € in den Jahren 2017 und 2018 erhöht werden.
Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Finanzen - bundesfinanzministerium.de.