Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Grundlage für die Inflationsausgleichsprämie ist das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“, welches am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Quelle: Internetauftritt der Bundesregierung sowie Bundesgesetzblatt