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Consulting GmbH
Dürrweitzschen
Obstland-Straße 48
04668 Grimma
Telefon: (03 43 86) 502 0
Am Freitag, den 04.09.2020 finden im Zeitraum von 09.00 Uhr - 14.00 Uhr Wartungsarbeiten am StammdatenUpdateServer statt. In diesem Zeitraum können keine manuellen und automatischen StammdatenUpdates bei Dakota durchgeführt werden.
Beenden Auszubildende das Berufsausbildungsverhältnis untermonatig und wechseln in ein Beschäftigungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber, kann als Ende der Berufsausbildung der letzte Tag des Monats gemeldet werden, in dem die Ausbildung endet.
Dadurch muss die Umschlüsselung vom Personengruppenschlüssel (PGS) 102 bzw. 121 auf PGS 101 erst im Folgemonat vorgenommen werden und ein Personalnummernwechsel ist nicht notwendig.
Quelle - §12 DEÜV, Sonstige Meldungen: Gesetzte im Internet.
Das derzeit geplante Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht unter anderem eine Absenkung der Mehrwertsteuer (von 19% auf 16% und für den ermäßigten Steuersatz von 7% auf 5%) für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 vor. Wir prüfen derzeit, in welchen unserer Produkte Anpassungen notwendig sein werden und wie diese am besten umsetzbar sind.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten und zum frühestmöglichen Zeitpunkt entsprechende Updates unserer Programme zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen zum Konjunkturpaket: Onlineauftritt der Bundesregierung
Am Donnerstag, den 04.06.2020 finden im Zeitraum von 09.00 Uhr - 14.00 Uhr Wartungsarbeiten am StammdatenUpdateServer statt. In diesem Zeitraum können keine manuellen und automatischen StammdatenUpdates bei Dakota durchgeführt werden.
Die von der Regierung geplanten Änderungen werden in Kürze in HSC-LohnPlus eingearbeitet. Um Kurzarbeitergeld im Programm abrechnen zu können, benötigen Sie das Modul "Kurzarbeitergeld". Die vom Gesetzgeber geplanten Änderungen werden nach Veröffentlichung zeitnah umgesetzt.
Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird. Kurzarbeit kann bei der Bundesagentur für Arbeit online angemeldet werden.
Das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" sieht vor, dass, sofern auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, ein Betrieb bereits Kurzarbeit anmelden kann, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei 30 Prozent der Belegschaft. Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten.