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Consulting GmbH
Dürrweitzschen
Obstland-Straße 48
04668 Grimma
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Der Anspruch auf Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes in Fällen von Betreuungsbedarf bei nicht erkrankten Kindern ist bis einschließlich 07.April 2023 ausgeweitet worden.
Die Schließung der Einrichtung, das Betretungsverbot, die Aussetzung der Präsenzpflicht in einer Schule, die Einschränkung des Zugangs zum Betreuungsangebot oder das Vorliegen einer behördlichen Empfehlung, vom Besuch der Einrichtung abzusehen, ist der Krankenkasse auf geeignete Weise nachzuweisen.
Quelle: Bundesgesetzblatt
Am 16.09.2022 wurde das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 § 59 Abs. 1 IfSG" im Bundesgesetzblatt verkündet.
Gemäß neu eingefügtem § 59 Absatz 1 IfSG werden bei einem Beschäftigten, der während seines Urlaubs nach § 30 IfSG abgesondert wird oder der sich auf Grund einer nach § 36 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 IfSG erlassenen Rechtsverordnung abzusondern hat, die Tage der Absonderung nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.
Quelle: Bundesgesetzblatt
Derzeit überarbeiten wir unsere Importschnittstellen für DATEV und Agrostar, um Ihnen den Datenaustausch mit Fremdsoftware so einfach wie möglich zu gestalten. Mit dem kommenden Update können Sie DATEV-Dateien vor dem Import in einer Vorschau bearbeiten und ggf. an die in HSC-FinanzPlus genutzten Sachkonten, Personenkonten und Steuerschlüssel anpassen. Sollten Sie den Umstieg von Agrostar zu HSC-FinanzPlus vornehmen wollen, können wir Ihnen eine komfortable Lösung anbieten, die bereits bei rund 700 Mandanten erfolgreich eingesetzt wurde und bei der Sie Ihre Stammdaten wie z.B. Kontenrahmen, Artikel etc. weiterhin nutzen können.
In diesem Jahr haben wir erstmalig ein BMEL Fachforum angeboten. Hier stellten drei Experten aus den Bereichen HSC FinanzPlus, dem jeweiligen Landesamt und eine Steuerberaterin ihre Themengebiete vor und widmeten sich Ihren Fragen. Es war ein voller Erfolg. Wir hatten anregende Gespräche und konnten viel Wissen vermitteln. Das Feedback der Teilnehmer war sehr gut. Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anregungen zum BMEL.
Wenn auch Sie Interesse haben, informieren Sie sich einfach über unser noch stattfindendes Fachforum in Brandenburg
.Das Steuerentlastungsgesetz 2022 ist am 27.05.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Durch die Anhebung des Grundfreibetrages und des Pauschbetrags rückwirkend zum Januar 2022 sind entsprechende Korrekturen der ursprünglichen Abrechnungen durchzuführen.
Quelle: Bundesgesetzblatt
Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Sommerschulungen.