Auszahlung der Corona-Prämie bis März 2022 möglich

Der Zahlungszeitraum für die Corona-Prämie ist bis zum 31.03.2022 verlängert worden.

Der steuerfreie Betrag von 1.500 Euro gilt für den Gesamtzeitraum unverändert. Es handelt sich lediglich um eine Fristverlängerung!

Sofern Sie diesen Betrag noch nicht komplett genutzt haben, können Sie noch bis März 2022 die Prämie auszahlen.

Quelle: Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz - AbzStEntModG)

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