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Dürrweitzschen
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Das Steuerentlastungsgesetz 2022 ist am 27.05.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Durch die Anhebung des Grundfreibetrages und des Pauschbetrags rückwirkend zum Januar 2022 sind entsprechende Korrekturen der ursprünglichen Abrechnungen durchzuführen.
Quelle: Bundesgesetzblatt
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Auf Grund technischer Probleme können noch nicht alle Ärzte an dem elektronischen Verfahren teilnehmen. Deshalb ist ein Abruf der eAU erst ab Januar 2023 für Arbeitgeber verpflichtend.
Quelle: Bundesgesetzblatt
Bis Juni 2022 werden weiterhin höhere Leistungssätze ab dem vierten bzw. siebenten Bezugsmonat berücksichtigt. Sozialversicherungsbeiträge werden nur noch pauschal in Höhe von 50 Prozent erstattet, wenn sich der Betroffene in einer geförderten Weiterbildung befindet.
Quelle: Bundesgesetzblatt
Nach dem am 18.03.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten "Gesetz zur Verlängerung der Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen" ist es bis zum Ablauf des 23.09.2022 weiterhin möglich, Entschädigungszahlungen für erwerbstätige Sorgeberechtigte nach §56 (1a) IfSG zu leisten. Alternativ besteht bis einschließlich 23.09.2022 die Möglichkeit, die Zahlung von Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn ein Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat.
Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Bundesgesetzblatt
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