Consulting GmbH
Dürrweitzschen
Obstland-Straße 48
04668 Grimma
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Die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DSRV) nimmt im Rahmen der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) Sendungen an.
Aufgrund außerplanmäßiger Wartungsarbeiten am 10.07.2025 können in der Zeit von ca. 5:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr keine euBP-Daten angenommen werden. Die Verarbeitung und Nachverarbeitung bereits eingegangener Sendungen wird am 09.07.2025 um ca. 19:00 Uhr gestoppt und am 10.07.2025 um ca. 13:30 Uhr wieder gestartet.
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 beschlossen, dass der Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro steigen soll. Diese Anpassung muss noch durch Rechtsverordnung der Bundesregierung verbindlich gemacht werden.
Diese Änderungen ziehen auch die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze nach sich. Die Grenze würde sich somit in 2026 auf 603,00 Euro und in 2027 auf 633,00 Euro erhöhen.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Die informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) teilt mit, dass über Pfingsten alle Server an einen neuen Standort umziehen. Die Systeme werden deshalb am Freitag, den 06. Juni 2025 ab ca. 12:00 Uhr heruntergefahren und sind bis einschließlich 09. Juni 2025 nicht erreichbar. In diesem Zeitraum können keine manuelle und automatische Stammdaten-Updates durchgeführt und keine neuen Zertifikate beim ITSG-Trustcenter beantragt und abgeholt werden.
Ab Dienstag, den 10. Juni 2025 sollen alle Anwendungen wieder zur Verfügung stehen.
Es wird empfohlen, Meldungen vor oder nach den Wartungsarbeiten zu versenden!
Ab 01.06.2025 besteht für Arbeitnehmerinner, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche (SSW) erleiden, ein gestaffeltes Beschäftigungsverbot. Dieses umfasst 2 Wochen ab der 13. SSW 6 Wochen, ab der 17. SSW bzw. 8 Wochen ab der 20. SSW, sofern sie sich nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt. In diesem Zeitraum wird Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse und durch den Arbeitgeber ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld geleistet.
Quelle: Bundesgesetzblatt
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Durchdachte Lösungen sind die besten