Consulting GmbH
Dürrweitzschen
Obstland-Straße 48
04668 Grimma
Telefon: (03 43 86) 502 0
Die VR-Bank bzw. das zugehörige Rechenzentrum hat zum 13.03.2024 alte Server und FinTS-Adressen abgeschaltet. Aus diesem Grund stellen wir heute ein kurzfristiges Update unserer Programme HSC-FinanzPlus und HSC-Rechnungsbuch zur Verfügung. Sollten Sie beim Bankabruf oder Überweisen Probleme haben, laden Sie sich bitte das jeweilige Update zum Programm herunter. Anschließend muss der vorhandene Bankkontakt in den Stammdaten geöffnet und der Assistent über die Funktion "Bankkontakt einrichten" ausgeführt werden. Sollten Sie anschließend dennoch Probleme haben, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Support.
Die Finanzverwaltung hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024 angepasst. Nunmehr werden die Abschläge in der Pflegeversicherung (Kinder unter 25 Jahren) bei der Steuerermittlung berücksichtigt. Der neue Programmablaufplan ist rückwirkend zum Januar 2024 anzuwenden.
Der bisherige Lohnsteuerabzug 2024 ist entsprechend zu korrigieren, sofern die Korrektur wirtschaftlich zumutbar ist.
Nähere Informationen: Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. Februar 2024
Im Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG), welches am 15.Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist der Anspruch auf Krankengeld während der Mitaufnahme bei stationärer Behandlung eines Kindes vor Vollendung des zwölften Lebensjahres geregelt worden.
Außerdem wurde die Anzahl der Kinderkrankentage bis auf Weiteres auf 15 Arbeitstage pro Elternteil (maximal 35 pro Kalenderjahr) bzw. 30 Arbeitstage für Alleinerziehende (maximal 70 pro Kalenderjahr) angehoben. Die Mitaufnahme während der stationären Behandlung wird nicht auf diesen Anspruch angerechnet.
Das Gesetz tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Nähere Informationen finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Die Ausfüllhilfe "sv.net" wird zum 29.02.2024 eingestellt.
Das SV-Meldeportal ersetzt sv.net. Es besteht die Möglichkeit, sich schon jetzt im Meldeportal zu registrieren.
Da der zeitliche Umfang hierfür nicht abzuschätzen ist, wird empfohlen, zeitnah eine Registrierung durchzuführen. Für Anwender, die eine Registrierung bis 31.03.2024 vornehmen, entstehen in 2024 keine Kosten.
Nähere Informationen finden Sie im Informationsportal.
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Durchdachte Lösungen sind die besten