Ansprüche auf Kinderkrankengeld ab 01.01.2024

Im Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG), welches am 15.Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist der Anspruch auf Krankengeld während der Mitaufnahme bei stationärer Behandlung eines Kindes vor Vollendung des zwölften Lebensjahres geregelt worden.

Außerdem wurde die Anzahl der Kinderkrankentage bis auf Weiteres auf 15 Arbeitstage pro Elternteil (maximal 35 pro Kalenderjahr) bzw. 30 Arbeitstage für Alleinerziehende (maximal 70 pro Kalenderjahr) angehoben. Die Mitaufnahme während der stationären Behandlung wird nicht auf diesen Anspruch angerechnet.

Das Gesetz tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Nähere Informationen finden Sie im Bundesgesetzblatt.

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